Orthopäden und Unfallchirurgen raten zu „Handy-Diät“ und Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr

Die Anzahl der Unfalltoten ist zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Viele Unfälle gehen laut Unfallexperten auf Handy-Nutzung und Alkohol am Steuer zurück

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) sieht die  vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verkehrsunfallstatistik 2015 mit Sorge: 3.459 Menschen wurden im vergangenen Jahr auf deutschen Straßen getötet. Im Vergleich zum Vorjahr (3.377) ist das ein Anstieg um 2,4 Prozent. Damit ist die Anzahl der Unfalltoten zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Zuvor war die Zahl der tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmer mit wenigen Ausnahmen über drei Jahrzehnte kontinuierlich gesunken. „Diese Bilanz zeigt, dass sinkende Unfallzahlen kein Selbstläufer sind und sämtliche Anstrengungen zur Unfallprävention nicht nachlassen dürfen“, sagt DGOU-Generalsekretär Professor Dr. Reinhard Hoffmann. Viele Unfälle gehen laut Unfallexperten auf Handy-Nutzung und Alkohol am Steuer zurück. Hier sieht die DGOU Handlungsbedarf und rät zu einer konsequenten „Handy-Diät“ im Straßenverkehr sowie Einhaltung der Null-Promille-Grenze.

„Wer bei Tempo 50 nur fünf Sekunden mit dem Handy beschäftigt ist, befindet sich mit seinem Auto 70 m im Blindflug“, warnt Hoffmann. Der Griff zum Handy steigert die Unfallgefahr etwa um das Fünffache, das Lesen und Schreiben von Nachrichten sogar um das Zehnfache. „Es ist lebensgefährlich, während der Fahrt mit dem Smartphone zu hantieren. Das muss jedem Autofahrer bewusst sein“, betont Hoffmann. Angesichts des hohen Unfallrisikos zeige die aktuelle Bußgeldhöhe von 60 Euro für Autofahrer inklusive einem Punkteeintrag im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg beziehungsweise 25 Euro für Fahrradfahrer offensichtlich keine ausreichende Abschreckungswirkung.

Zu den Hauptursachen schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle gehört laut der Experten nach wie vor das Fahren unter Alkoholeinfluss. 256 Menschen sind im vergangenen Jahr bei Alkoholunfällen ums Leben gekommen. In Deutschland begehen Autofahrer erst ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahrradfahrer gilt im Straßenverkehr ein Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille. Dabei können bereits geringste Promillewerte das Seh- und Reaktionsvermögen sowie die Fahrtüchtigkeit gravierend einschränken, sagen Unfallchirurgen. „Ausfallerscheinungen können bereits bei niedrigeren Blutalkoholwerten auftreten. Autofahrer können Entfernungen anderer Verkehrsteilnehmer und Geschwindigkeiten oft gar nicht mehr realistisch einschätzen“, erklärt Dr. Christopher Spering, Sektionsleiter Prävention der DGOU. Aus seiner täglichen Arbeit am Traumazentrum des Universitätsklinikums Göttingen weiß der Unfallchirurg, dass die Rettung und Behandlung schwerverletzter Unfallopfer oftmals ein Wettlauf gegen die Zeit ist. „Im Sinne der Vision Zero ist angesichts der hohen Zahl der Unfallopfer die Einführung eines konsequenten Alkoholverbots sowohl am Steuer als auch auf dem Rad daher nur logisch“, unterstreicht Hoffmann die Notwendigkeit einer unmissverständlichen Null-Promille-Grenze in Deutschland.

Weitere Informationen: www.dgou.de   www.dgu-online.de  www.traumanetzwerk-dgu.de