Hinweise für Autorinnen und Autoren von Fachbeiträgen für die "ZVS Zeitschrift für Verkehrssicherheit"

1 Allgemeines


1.1 Redaktionskonzept

Seit über 50 Jahren nimmt die "ZVS Zeitschrift für Verkehrssicherheit" im deutschsprachigen Raum eine führende Stellung als wissenschaftliche und praxisorientierte Fachzeitschrift auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit ein.

Seit 2012 wird sie im Kirschbaum Verlag, Fachverlag für Verkehr und Technik, herausgegeben, in dem auch die Schriftenreihe Fahreignung („gelbe Reihe") erscheint.

Im Fokus der Fachzeitschrift steht dabei alles, was in den Themenfeldern

  • Verkehrspsychologie
  • Fahrausbildung
  • Fahrsicherheitstechnik/Unfallrekonstruktion
  • Sichere Infrastruktur
  • Verkehrsmedizin

unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit direkt oder indirekt mit dem menschlichen Verhalten zu tun hat, es beeinflusst oder kompensiert.

Die ZVS richtet sich an die Verkehrspsychologen, Verkehrsmediziner, Ingenieure und Juristen aus Wissenschaft, Forschung, Praxis und Verwaltung, die sich mit dem direkten oder indirekten Verhalten von Verkehrsteilnehmern, mit Fahrsicherheitstechnik und sicherer Infrastruktur beschäftigen, um die Verkehrssicherheit weiter zu steigern. Besonders angesprochen sind auch Entscheidungsträger für Verkehrssicherheit in der Verwaltung.

Die ZVS ist den Grundsätzen lauterer wissenschaftlicher und journalistischer Arbeit verpflichtet, insbesondere der fachlichen Neutralität, der Offenlegung von Interessenskonflikten und der Beachtung ethischer Werte (vgl. Prinzipien des Deutschen Presserates). Die jedem Verfasser eines Beitrags gewährte Meinungsfreiheit endet insofern dort, wo die unveräußerlichen persönlichen Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

Der Verlag achtet auf die Einhaltung der Richtlinien und Empfehlungen für die Durchführung, Berichterstattung, Bearbeitung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten in medizinischen Zeitschriften der ICMJE: CP-ACPJ220177 1..19 (icmje.org) <https://www.icmje.org/icmje-recommendations.pdf>  
Auch gelten die Grundsätze für Transparenz und bewährte Praktiken bei der wissenschaftlichen Veröffentlichung (gemeinsame Erklärung von COPE, DOAJ, WAME und OASPA): Principles of Transparency and Best Practice in Scholarly Publishing <https://doaj.org/bestpractice> .


1.2 Begutachtungsprozess für Fachbeiträge der Rubrik "Peer-Reviewed Article"

Formular „Bewertungsformular für Beitrag mit Peer Review“ zum Download (PDF)

Fachbeiträge werden anonymisiert einem Peer-Review-Verfahren unterzogen. Die Schriftleitung entscheidet, welche Artikel in die Zeitschrift aufgenommen werden. Dabei stützt sie sich auf Empfehlungen aus dem Peer-Review-Verfahren.

Der Begutachtungsprozess erfolgt nach einem vorgegebenen Schema. Die Begutachtung erfolgt durch jeweils zwei Gutachter, die gegenüber den Autoren anonym bleiben. Die Gutachter sind angehalten, das Urteil zu begründen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Sie geben eine der folgenden Empfehlungen ab:

Der eingereichte Artikel

  • ist in der vorliegenden Form für die Veröffentlichung geeignet,
  • benötigt eine geringfügige Überarbeitung vor der Veröffentlichung,
  • benötigt eine substanzielle Überarbeitung und ist vor einer Veröffentlichung nochmals zu begutachten,
  • ist für eine Veröffentlichung abzulehnen.

Bei stark differenzierenden Ergebnissen der Begutachtung kann ein dritter Gutachter hinzugezogen werden. Die Schriftleitung folgt im Regelfall der Empfehlung der Gutachter.

Dem Kreis der Gutachter gehören im Wesentlichen die Hochschulprofessoren der einschlägigen Lehrstühle und Institute sowie Experten aus Verwaltung und Praxis an.

Der gesamte Begutachtungsprozess vom Einsendedatum des Manuskripts vom Autor an die Redaktion bis zur Mitteilung des Ergebnisses an den Autor soll weniger als 8 Wochen dauern. Fachbeiträge, die erfolgreich begutachtet worden sind, werden als "Fachbeiträge / Peer- Reviewed Articles" veröffentlicht.

Es können auch Beiträge eingereicht werden, die Vorgehensweisen, Verfahren, Projekte oder Erkenntnisse aus der Praxis beschreiben und nicht einem Review-Prozess unterworfen werden sollen. Diese werden entsprechend gekennzeichnet.
 

2 Manuskripte


2.1 Qualitätsanforderungen an Fachbeiträge

Fachbeiträge müssen folgenden Anforderungen genügen:

  • Sie müssen für die Zielgruppe der ZVS (einschlägige Wissenschaftler, Experten, Praktiker) von Interesse sein und in die Fachbereiche der Zeitschrift passen.
  • Sie müssen innovative oder neue Theorien, Methoden, Interpretationen, Erkenntnisse, Ergebnisse, Daten, Analysen, Lösungen oder Blickwinkel behandeln.
  • Sie müssen einen Beitrag für den Fortschritt in der Forschung oder Praxis liefern.
  • Sie müssen das behandelte Thema objektiv durchleuchten und alle relevanten Aspekte auf hohem Niveau behandeln.
  • Die verwendeten Methoden müssen klar und nachvollziehbar beschrieben werden und für die behandelte Aufgabenstellung geeignet sein.
  • Die Schlussfolgerungen und Erkenntnisse bzw. Ergebnisse müssen angemessen begründet und schlüssig sein und sollen handlungsorientiert abgefasst werden.
  • Sie müssen frei von fragwürdigen Behauptungen, spezieller Interessenvertretung oder politischer Stellungnahme sein.
  • Der Text muss verständlich und in gutem Deutsch (Stil und Sprache) abgefasst sowie klar und verständlich strukturiert sein.
  • Das Abstract soll die wesentlichen Inhalte und Aussagen des Textes beinhalten.
  • Tabellen und Darstellungen sind wissenschaftlich korrekt zu gestalten. Sie sollen die Aussagen des Textes unterstützen und können auch eigene Inhalte über den Text hinausgehend darstellen.
  • Dem Inhalt des Beitrags entsprechend sollen 7 (+/-2) "keywords" benannt werden.
  • Die Literaturhinweise sind dem Thema angemessen auszuführen, sollen aktuell sein und auch den internationalen Fachbereich abdecken.

Die Schriftleitung behält sich vor, der besseren Verständlichkeit oder dem einheitlichen Duktus der Zeitschrift dienende Änderungen des Manuskripts ohne Rücksprache mit dem Autor vorzunehmen. Sie behält sich ferner vor, in Absprache mit dem Autor Kürzungen oder Überarbeitungen des Textes vorzunehmen oder dem Autor Änderungen seines Manuskripts vorzuschlagen. Korrekturen der Druckfahnen werden durch die Redaktion durchgeführt.


2.2 Manuskriptumfang, Manuskriptform, Versand

Fachbeiträge sollen, falls mit der Schriftleitung nicht anders vereinbart, in Text, Tabellen und Literaturangaben insgesamt zwischen 20.000 und 30.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen umfassen und zweckmäßigerweise durch ca. 5 bis 10 Abbildungen ergänzt werden.

Für die Schreibweise gilt die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 1. August 2006. In Zweifelsfällen sollen die Dudenempfehlungen verwendet werden.

Verfasser können grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie sie gendergerecht schreiben wollen. Die Stilmittel „Gendersternchen“ und „binnen-I“ sollen jedoch nicht verwendet werden. Verfasser sind gehalten, im Zweifel der Klarheit und Exaktheit ihrer Aussagen den Vorzug zu geben, d. h. das generische Maskulinum nur durch solche Hilfskonstruktionen zu ersetzen, die tatsächlich dieselbe Aussage treffen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Das Manuskript als Word-Dokument inkl. der Tabellen und Abbildungen (jeweils mit entsprechender Tabellenüberschrift bzw. Abbildungsunterschrift). Zusammenfassung und Abstracts (deutsch und englisch), je ca. 12-15 Zeilen.
  2. Zusammenfassung und Abstract (englische Zusammenfassung und englischer Titel): je zwischen 800 und maximal 1200 Zeichen inklusive Leerzeichen, diese sollen die wichtigsten Aussagen des Beitrags enthalten (Ziel, Methode, Vorgehen, Befunde) und werden dem Artikel zur Schnellinformation und Dokumentation vorangestellt.
  3. Titel des Fachbeitrags (deutsch und englisch).
  4. Anschrift der Autorin oder des Autors (inkl. Titel, Vornamen, Unternehmen/Institution und E-Mail-Anschrift), bei mehreren Autoren in der Reihenfolge der Nennung.
  5. Tabellen und Abbildungen in hoher, druckfähiger Auflösung als Grafik-Datei (z. B. jpg, xls, ppt o.ä.).

Die Unterlagen werden per E-Mail an den jeweils zuständigen Schriftleiter (s. Punkt 3) gesendet. Sollte die Datenmenge 10 MB überschreiten, müssen die Unterlagen auf einem Datenträger per Briefpost an den Verlag gesendet werden.


2.3 Gestaltung

Allgemeines
Längere Texte sollen mit Zwischentitel in Abschnitte (1 ff.) und Unterabschnitte (1.1 ff.) gemäß DIN 1421 gegliedert werden, um den Leser zu führen. Eine weitere ziffernmäßige Untergliederung sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Umfangreichere Aufzählungen können mit Hilfe von Spiegelstrichen strukturiert werden.

Begriffe oder Passagen, die im laufenden Text hervorgehoben werden sollen, müssen im Manuskript markiert werden. Bei Namensnennungen von Personen soll nur der Nachname (Familienname) markiert werden.

Falls auf Fußnoten nicht verzichtet werden kann, sollte die Anzahl so klein wie möglich gehalten werden. Die Fußnoten werden fortlaufend durch eine hochgestellte Zahl ohne Klammer nummeriert.

Autorennamen
Die Autorin oder der Autor wird mit Vor- und Familiennamen nach dem Titel des Beitrages genannt.

Am Ende des Beitragstextes erscheint die Anschrift, ein Bild und die Kurzvita der Autorin oder des Autors.

Zum Foto: Das Foto sollte nicht älter als ein halbes Jahr sein. Es sollte möglichst digital sein (möglichst 300 dpi; idealerweise im .jpg-Format), wenn diese Möglichkeit nicht besteht, kann es auch als gut scannbares Originalfoto abgegeben werden. Achten Sie bitte auf einen hellen Hintergrund sowie eine gute Ausleuchtung des Gesichtes, um eine konturenreiche Wiedergabe in schwarz-weiß zu gewährleisten.

Zur Vita: Kurze Beschreibung jedes Autors/jeder Autorin und des Tätigkeitsfeldes (max. 4 Zeilen, bitte keine Einzelveröffentlichungen angeben). Die Vita enthält akademische Grade, Titel, Postadresse und E-Mail-Anschrift. Bei mehreren Autoren erfolgt die Aufführung in der vom einsendenden Autor genannten Reihenfolge.

Tabellen und Abbildungen
Die Reproduktion von Tabellen und Abbildungen ist bei einer maximalen Höhe von 260 mm nur in folgenden Breiten möglich:

  • 59 mm (Spaltenbreite)
  • 90 mm (Zwischenbreite)
  • 122 mm (Zweispaltenbreite)
  • 185 mm (Satzspiegelbreite).

Die Höhe der Beschriftungen innerhalb von Abbildungen sollte im Endformat 1,5 mm nicht unterschreiten.

Die Dateien müssen in gängigen Formaten (z. B. jpg, tif, ppt) zur Verfügung gestellt werden, die ohne Qualitätsverlust auf die vorgenannten Formate vergrößert bzw. verkleinert werden können. Die Auflösung sollte bei Flächenabbildungen 300 dpi und bei Strichabbildungen 1200 dpi betragen (bei einer 1:1-Wiedergabe). Falls keine Dateien vorhanden sind, können in Ausnahmefällen scannbare Vorlagen vorgelegt werden.

Tabellenüberschriften, Unterschriften von Abbildungen
Die Tabellenüberschriften ("Tabelle x") und Unterschriften der Abbildungen ("Bild y") sollen jeweils fortlaufend durchnummeriert werden. Sie sollen möglichst kurz und prägnant abgefasst sein. Im laufenden Text des Manuskripts muss die Stelle, an der die Tabelle oder die Abbildung relevant ist, gekennzeichnet werden (z. B. "(Tab. 1)" oder "(Bild 1)").

Literaturangaben
Im laufenden Text werden die Literatur- und Quellennachweise mit dem Nachnamen des Verfassers oder Herausgebers und mit der Jahreszahl der Veröffentlichung in runden Klammern angegeben (z. B. "(Maier 2006)"), bei zwei Namen der Literaturstelle werden diese durch Komma getrennt. Bei mehr als zwei Namen werden zwei Nachnamen mit dem Zusatz "et al." versehen (z. B. "(Schmidt, Schulz 2004)" bzw. "(Müller, Schmitz et al. 2005)").

Im Literaturverzeichnis werden die im Text zitierten Literatur- und Quellennachweise in alphabetischer Reihenfolge der Autoren oder Herausgeber zusammengestellt. Dort wird keine Literatur aufgeführt, auf die im Text nicht Bezug genommen wurde.

Im Literaturverzeichnis sollen die zitierten Veröffentlichungen und Quellen in Anlehnung an DIN 1505 abgefasst werden:

  • Bei Büchern und anderen selbständigen Schriften: Zuname, abgekürzter Vorname aller Verfasser, Erscheinungsjahr in runder Klammer, Buchtitel. Erscheinungsort, Auflagenbezeichnung, ggf. Reihenangabe in runder Klammer, Verlag1), Erscheinungsort, Angabe der Seite, aus welcher das Textzitat stammt: "Seite x" oder "Seite x bis g"2). Bei mehrmaligen Zitaten aus derselben Schrift geben Sie alle Seiten der zitierten Inhalte an. Trennen Sie diese Angaben durch Kommata ",", ausgenommen den Titel mit "." und schließen Sie die letzte Angabe mit einem Punkt "." ab.
    Beispiel: Viner, H.; Abbott, P.; Dunford, A.; Dhillon, N.; Parsley, L.; Read, C. (2006): Surface texture measurement on local roads. Published Project Report PPR 148, Transportation Research Laboratory, Wockingham.
  • Bei Sammel- und Beitragswerken: Zuname, abgekürzter Vorname aller Verfasser, Erscheinungsjahr in runder Klammer: Beitragstitel. In: Titel des Sammelwerkes, Herausgeber (Hrsg.), Verlag1), Erscheinungsort, Seitenzahl (erste und letzte Seite)2) .
    Beispiel: Lu, Q.; Harvey, J. T. (2006): Evaluation of Hamburg Wheel-Tracking Device Test with Laboratory and Field Performance Data. In: Transportation Research Record, No. 1970, Transportation Research Board, Washington, D.C., 25 – 44.
  • Bei Aufsätzen aus Zeitschriften: Zuname, abgekürzter Vorname aller Verfasser, Erscheinungsjahr in runder Klammer: Titel des Aufsatzes. Kurztitel der Zeitschrift, Band- oder Jahrgangszahl, Heft- oder Lieferungsnummer, Verlag, Erscheinungsort, Seitenzahl (erste und letzte Seite)2).
    Beispiel: Karcher, C. (2007): Prognose und Bewertung des Verformungsverhaltens von Splittmastixasphalt mit dem Druckschwellversuch. Straße und Autobahn, 58, 4, Kirschbaum Verlag, Bonn, 190 – 195.
  • Bei Technischen Regelwerken: Herausgeber, Erscheinungsjahr in runder Klammer: Titel des Regelwerkes. Verlag, Ort, Seitenzahl (erste und letzte Seite)2).
    Beispiel: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2006): Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen, Ausgabe 2006 (TL Pflaster StB 06). FGSV Verlag, Köln.

1) Bei Veröffentlichungen im Eigenverlag erscheint an dieser Stelle – was insbesondere bei Schriftenreihen vorkommt – die herausgebende Institution.
2) Auf die Angabe von Seitenzahlen kann gegebenenfalls verzichtet werden, wenn auf das Gesamtwerk oder auf größere Teile des Gesamtwerkes Bezug benommen wird.


3 Kommunikationsadressen


Ansprechpartner für Fachbeiträge ist die Schriftleitung:

Dr.-Ing. E. h. Jürgen Bönninger
FSD, Dresden
Themenschwerpunkte Fahrzeugsicherheitstechnik, Unfallrekonstruktion, Fahrkompetenz
E-Mail: boenninger@zvs-online.de

Prof. Dr. Wolfgang Fastenmeier
Institut mensch-verkehr-umwelt (mvu), München
Psychologische Hochschule Berlin (PHB)
Themenschwerpunkte Verkehrspsychologie, MMI, Mobilität
E-Mail: fastenmeier@zvs-online.de

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach
Bergische Universität Wuppertal
Themenschwerpunkt Sichere Infrastruktur
E-Mail: gerlach@zvs-online.de

Prof. Dr. med. Matthias Graw
Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin LMU
Themenschwerpunkt Verkehrsmedizin
E-Mail: graw@zvs-online.de

Dipl.-Psych. Jürgen Brenner-Hartmann
TÜV Süd Life Service GmbH
Themenschwerpunkte Fahreignung, Begutachtung, Intervention
E-Mail: brenner-hartmann@zvs-online.de


Ansprechpartner für "Markt und Praxis":

Peter Strohbach
Kirschbaum Verlag
E-Mail: p.strohbach@kirschbaum.de


4 Rechteübertragung und Rechte Dritter

Der Verlag legt Wert auf eine faire und transparente Handhabung der Urheber- bzw. Verwertungsrechte. Daher bleibt die weitere Nutzung von veröffentlichten Fachbeiträgen durch den Verfasser zu nicht-kommerziellen Zwecken und auf Basis seiner Manuskripte erlaubt. Mit Einreichen seines Beitrags bestätigt der Verfasser, dass die nachfolgenden Regelungen vereinbart sind und die entsprechenden Rechte übertragen werden.

4.1 Übertragung der Verwertungsrechte

Bei eingereichten Fachbeiträgen muss es sich um Erstveröffentlichungen im deutschsprachigen Raum (In- und Ausland) handeln.
Mit Annahme eines Manuskripts geht der Beitrag in das Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht (Verlagsrecht) des Verlags über für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten einschließlich etwaiger Sonderdrucke oder Sammelveröffentlichungen wie z.B. Jahrgangs-CD-ROM/DVD und Einstellung in elektronische Archive. Eine Weitergabe dieser Rechte an Dritte erfolgt nicht, außer soweit es zum üblichen Fachmedienvertrieb notwendig ist oder im Wege der Rechtsnachfolge.
Eine anderweitige Veröffentlichung des eingereichten Beitrags darf frühestens 3 Monate nach Erscheinen des Fachbeitrags in einer Zeitschrift des Verlags auf Basis der Manuskriptdateien erfolgen und keinen kommerziellen Charakter haben.
Der Verfasser steht dafür ein, dass er bei Einreichen seines Beitrags über die o.g. Verwertungsrechte verfügen kann und keine anderweitigen Verfügungen getroffen hat. Bei Fachbeiträgen mit mehreren Verfassern steht der Haupt-Verfasser dafür ein, dass dies auch für seine Mit-Verfasser gilt und diese mit der Übertragung der entsprechenden Rechte an den Verlag einverstanden sind.

4.2 Haftungsausschluss

Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine Haftung übernommen werden.

4.3 Rechte Dritter

Der bzw. die Verfasser stehen dafür ein, dass die verwendeten Texte, Tabellen und Abbildungen frei von Rechten Dritter sind bzw. soweit sie nicht vom Verfasser selbst stammen der Urheber die Verwendung gestattet hat. Soweit erforderlich, ist dies durch einen Genehmigungsvermerk sicherzustellen.

4.4 Anmeldung bei VG Wort/VG Bild

Wir empfehlen unseren Autoren, eingereichte Beiträge bei der VG Wort und ggf. der VG Bild anzumelden, insbesondere wenn Sie häufiger publizieren, damit Sie nicht auf den Ihnen zustehenden Anteil an Entschädigungszahlungen für Urheberrechtsschranken (z.B. Kopien) verzichten.